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Beratung zur Altenpflege und Krankenpflege in Bretten

Beratung allgemein

Beratung ist ein Thema, das unserem Pflegedienst sehr wichtig ist. Denn vielleicht ist es ja gar nicht notwendig, einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. In der Beratung wird die Pflegesituation von allen Seiten betrachtet, es werden Vorschläge gemacht, wie die Versorgung in der eigenen Häuslichkeit auch durch die Angehörige umgesetzt werden kann und welche sonstigen Hilfen noch in Anspruch genommen werden können.


Beratungseinsatz nach §37 Abs. 4

Der Beratungseinsatz ist verpflichtend für jeden Pflegebedürftigen, der ausschließlich Pflegegeld bezieht. Grundsätzlich handelt es sich hierbei nicht um eine Kontrolle. In den Beratungseinsätzen werden Fragen, die in der realen Pflegesituation entstanden sind beantwortet, weitere Hilfen im Rahmen der Pflegeversicherung angesprochen und eventuelle Gesetzesänderungen angesprochen.

Hierzu zählen:

  • Den möglichen Einsatz von Pflege und Hilfsmitteln
  • Sinnvolle Maßnahmen der Wohnungsanpassung
  • Sicherheitsvorkehrungen im häuslichen Bereich
  • Inanspruchnahme von Leistungen der häuslichen Pflege oder anderer niederschwelliger Betreuungsangebote, der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege
  • Leistungen der medizinischen Rehabilitation
  • Einschaltung des behandelnden Arztes
  • Die richtige Einstufung in Pflegestufen

Für die Pflegebedürftigen der Pflegestufen 1 und 2 wird ein halbjährlicher Einsatz gefordert, in Pflegestufe 3 besuchen wir die Pflegebedürftigen nach Gesetzesvorgaben vierteljährlich.

Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt Ihre Pflegekasse.

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